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   OLG Hamm, 27.04.2018 - 25 U 13/11   

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https://dejure.org/2018,14425
OLG Hamm, 27.04.2018 - 25 U 13/11 (https://dejure.org/2018,14425)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.04.2018 - 25 U 13/11 (https://dejure.org/2018,14425)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. April 2018 - 25 U 13/11 (https://dejure.org/2018,14425)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Fortsetzung des Verfahrens nach Aufhebung eines nicht verkündeten, aber den Parteien als Urteilsausfertigung zugestellten Scheinurteils; Erledigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der Erledigung der Hauptsache

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a Abs. 1
    Begriff der Erledigung der Hauptsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.09.2015 - 4 StR 24/15

    Ausnahmsweise Aufhebbarkeit von Beschlüssen des Revisionsgerichts (Entscheidung

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2018 - 25 U 13/11
    Die Sache sei allerdings erneut dem zuständigen Senat beim BGH vorzulegen, weil dort zu entscheiden sei, ob der Senat davon ausgehe, dass sich ein zulässigerweise gegen ein Scheinurteil eingelegtes Rechtsmittel auch auf das Urteil selbst erstreckt, wenn der Verkündungs- oder Zustellungsmangel nachträglich geheilt wird ( BGH NJW 1996, 1969; Zöller-Heßler, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 517 Rn 2 ; aA Musielak/Voit-Ball, ZPO, 13. Aufl. 2016, § 511 Rn 8; MüKo-Rimmelspacher, ZPO, 5. Aufl. 2016, § 511 Rn 14 ), und/oder ob der Senatsbeschluss vom 10.02.2016 (deklaratorisch) aufzuheben sei (vgl. BGH NJW 2016, 1750 ) und wie über die Kosten des dortigen Rechtsmittelverfahrens zu entscheiden sei.
  • BGH, 17.04.1996 - VIII ZR 108/95

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein ein mangels Zustellung nicht existentes

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2018 - 25 U 13/11
    Die Sache sei allerdings erneut dem zuständigen Senat beim BGH vorzulegen, weil dort zu entscheiden sei, ob der Senat davon ausgehe, dass sich ein zulässigerweise gegen ein Scheinurteil eingelegtes Rechtsmittel auch auf das Urteil selbst erstreckt, wenn der Verkündungs- oder Zustellungsmangel nachträglich geheilt wird ( BGH NJW 1996, 1969; Zöller-Heßler, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 517 Rn 2 ; aA Musielak/Voit-Ball, ZPO, 13. Aufl. 2016, § 511 Rn 8; MüKo-Rimmelspacher, ZPO, 5. Aufl. 2016, § 511 Rn 14 ), und/oder ob der Senatsbeschluss vom 10.02.2016 (deklaratorisch) aufzuheben sei (vgl. BGH NJW 2016, 1750 ) und wie über die Kosten des dortigen Rechtsmittelverfahrens zu entscheiden sei.
  • BGH, 10.02.2016 - VII ZR 138/13

    Schadenersatzbegehren des Insolvenzverwalters wegen einer mangelhaften

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2018 - 25 U 13/11
    Zum einen eine nicht dem Originalurteil entsprechende 14seitige Ausfertigung, die durch Beschluss des BGH vom 10.02.2016 (VII ZR 138/13) aufgehoben worden ist (https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2013/25_U_13_11_Urteil_20130510.html), und zum anderen die 20seitige Originalentscheidung (https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2012/25_U_13_11_Urteil_20130510.html).
  • OLG Hamm, 24.01.2019 - 18 U 57/09

    Höhe des Schadensersatzes bei unberechtigter Kündigung eines Rahmenvertrages über

    Im Ergebnis ist das materielle Begehren der Klägerin, welches Gegenstand des angefochtenen Teilurteils war, aber ohne Erfolg geblieben, so dass sie auch die Kosten des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens zu tragen hat (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 27. April 2018 - 25 U 13/11 -, Rn. 24, juris).
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